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Einreise aus einem sicheren Drittstaat; kein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt im Irak
Meta
21.10.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 21.10.2015, Az. M 4 K 13.30562 (REWIS RS 2015, 3591)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 3591
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Familienkonflikt eines Kurden aus dem Irak nicht ausreichend für die Zuerkennung internationalen Schutzes
Kein bewaffneter innerstaatlicher Konflikt im Irak
Internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt
Interner Schutz in den kurdischen Autonomiegebieten des Iraks
Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in der Kurdischen Autonomregion im Irak