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Aufrechterhaltung eines nach alter Rechtslage tenorierten Drittstaatenbescheids
Meta
24.02.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 24.02.2017, Az. M 21 K 15.30100 (REWIS RS 2017, 14933)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14933
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Italien
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Italien als sicherer Drittstaat