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PDF anzeigen [X.]BESCHLUSS IXa ZB 14/04
vom 30. Juni 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
- 2 - [X.] des [X.] hat durch [X.] Kreft, [X.], von [X.], die Richterinnen Dr. [X.] und Roggenbuck
am 30. Juni 2004 beschlossen:
Der [X.] vom 19. Mai 2004 wird im Rubrum wegen ei-nes offensichtlichen Schreibversehens von Amts wegen dahin [X.], daß die Bezeichnung des [X.]anstelle von "Schuldner und Rechtsbeschwerdegegner" richtig "Gläubiger und Rechtsbeschwerdegegner" lautet.
Kreft [X.] von [X.]
[X.] Roggenbuck
Meta
30.06.2004
Bundesgerichtshof IXa- Zivilsenat
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.06.2004, Az. IXa ZB 14/04 (REWIS RS 2004, 2573)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 2573
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