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Pflicht zur (vorläufigen) Inobhutnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bei Zweifeln an ihrem Alter
Meta
16.08.2016
Entscheidung
Sachgebiet: CS
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 16.08.2016, Az. 12 CS 16.1550 (REWIS RS 2016, 6692)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6692
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zum behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung eines möglicherweise minderjährigen Flüchtlings
Streit über Verpflichtung zur vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings
Feststellung der Minderjährigkeit bedarf einer qualifizierten Inaugenscheinnahme
Verpflichtung zur Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers im Wege der einstweiligen Anordnung
Altersfeststellung eines unbegleiteten ausländischen Kindes bei einer Inobhutnahme
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