OLG München, Entscheidung vom 19.09.2022, Az. 8 U 8302/21

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Gegenstand

Aussetzung eines Verfahrens gegen die Abschlussprüferin der W. AG im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des LG München I vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, auch hinsichtlich des Erwerbs von Derivaten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 U 8302/21

19.09.2022

OLG München

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 19.09.2022, Az. 8 U 8302/21 (REWIS RS 2022, 4912)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4912 WM 2022, 2067 REWIS RS 2022, 4912 MDR 2023, 104-105 REWIS RS 2022, 4912

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