VG Augsburg, Urteil vom 26.09.2016, Az. Au 5 K 16.316

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Gegenstand

Heranrückende Wohnbebauung im Außenbereich als Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 5 K 16.316

26.09.2016

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 26.09.2016, Az. Au 5 K 16.316 (REWIS RS 2016, 4955)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 4955

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