VGH München, Entscheidung vom 17.09.2021, Az. 22 AS 21.40015

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Gegenstand

Rücknahme eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO, Kostentragung des Antragsgegners wegen Verschuldens, Rechtsschein durch unzutreffende Anordnung des Sofortvollzugs bei einer Sicherungsmaßnahme nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO, Unzutreffender Hinweis zur


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 AS 21.40015

17.09.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: AS

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 17.09.2021, Az. 22 AS 21.40015 (REWIS RS 2021, 2545)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2545

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