3. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2014, 9925
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
20.03.2014
Oberlandesgericht Hamm 3. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: RBs
Vorgehend: Amtsgericht Bielefeld, 10 OWi 302 Js 4543/13 (1049/13)
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.03.2014, Az. 3 RBs 16/14 (REWIS RS 2014, 9925)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9925
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 Ss OWi 1105/16 (OLG Bamberg)
Unzulässige nachträgliche Urteilsbegründung im Bußgeldverfahren
201 ObOWi 1165/21 (BayObLG München)
Keine Verjährungsunterbrechung bei Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, die nicht durchgeführt werden soll
201 ObOWi 25/19 (BayObLG München)
Unzulässigkeit einer nachträglichen Urteilsabänderung
2 RBs 3/21 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
3 RBs 110/21 (Oberlandesgericht Hamm)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.