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Keine Stundung der Verfahrenskosten nach Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten in früherem Verfahren
Meta
12.09.2017
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: AG Augsburg, Entscheidung vom 12.09.2017, Az. IK 459/17 (REWIS RS 2017, 5480)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 5480
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Keine Stundung der Verfahrenskosten nach Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten in früherem Verfahren
Stundung der Verfahrenskosten, Sperrfrist, Kostenstundung, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Masekostenvorschuss, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
IX ZB 259/09 (Bundesgerichtshof)
Insolvenzverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenstundung
IX ZB 92/16 (Bundesgerichtshof)
IX ZB 259/09 (Bundesgerichtshof)
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