AG Augsburg, Entscheidung vom 12.09.2017, Az. IK 459/17

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Gegenstand

Keine Stundung der Verfahrenskosten nach Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten in früherem Verfahren


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

IK 459/17

12.09.2017

AG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: AG Augsburg, Entscheidung vom 12.09.2017, Az. IK 459/17 (REWIS RS 2017, 5480)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 5480

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