VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.04.2016, Az. B 4 E 16.255

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Gegenstand

Aufenthaltstitel nach § 25a I AufenthG setzt für jugendlichen Ausländer nach § 1 II JGG mindestens die Vollendung des 14. Lebensjahrs voraus


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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B 4 E 16.255

14.04.2016

VG Bayreuth

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.04.2016, Az. B 4 E 16.255 (REWIS RS 2016, 12987)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 12987

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