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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Aufenthaltstitel nach § 25a I AufenthG setzt für jugendlichen Ausländer nach § 1 II JGG mindestens die Vollendung des 14. Lebensjahrs voraus
Meta
14.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.04.2016, Az. B 4 E 16.255 (REWIS RS 2016, 12987)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12987
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Im Rahmen des Schutzes des Privatlebens nach Art. 8 EMRK erfolgt eine familienbezogene Betrachtung
Aufenthaltserlaubnis: Kein Duldungsanspruch eines Jugendlichen
Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren ununterbrochen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalts
Darlegung der Beschwerdegründe, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Nachholen des Visumverfahrens, Beschäftigungsverordnung, Antragstellung bei deutscher Auslandsvertretung
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG mangels materiellen Duldungsgrundes
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