LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.03.2015, Az. 11 S 1669/05

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Gegenstand

Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch unzulässig


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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11 S 1669/05

30.03.2015

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.03.2015, Az. 11 S 1669/05 (REWIS RS 2015, 13192)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 13192

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