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PDF anzeigen[X.]:[X.]:[X.]:2020:240320B6STR8.20.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
6
StR 8/20
vom
24. März 2020
in der Strafsache
gegen
wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Menge u.a.
-
2
-
Der 6. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] und des Beschwerdeführers am 24. März 2020 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 sowie entsprechend § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 24.
Juni 2019 wird als unbegründet verworfen;
jedoch wird die in [X.] erlittene Abschiebungshaft im Maßstab 1:3 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
Gründe:
Ausweislich der Urteilsgründe ([X.]) hat sich der Angeklagte in Thai-land neun Tage in Abschiebungshaft befunden (zur Notwendigkeit einer Ent-scheidung über den Anrechnungsmaßstab bei Abschiebungshaft vgl. [X.], [X.] vom 10. April 1997
5 [X.], [X.], 385; vom 5. Juni 2012
4 StR 58/12, [X.], 271). Um jede Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, setzt der Senat den Anrechnungsmaßstab auf 1:3 fest (vgl. dazu [X.], Urteil vom 5. November 2014
1 [X.] Rn. 41; Beschluss vom 22.
Dezember 2011
4 StR 514/11).
Sander
König
Feilcke
Tiemann
von Schmettau
Vorinstanz:
1
-
3
-
Stade, [X.], [X.] -
131 Js 17069/18 101 [X.]
Meta
24.03.2020
Bundesgerichtshof 6. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.03.2020, Az. 6 StR 8/20 (REWIS RS 2020, 11719)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 11719
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 StR 8/20 (Bundesgerichtshof)
Strafbemessung bei Betäubungsmitteldelikt: Anrechung von Abschiebungshaft in Thailand
2 StR 350/12 (Bundesgerichtshof)
4 StR 58/12 (Bundesgerichtshof)
Freiheitsstrafe: Anrechnung von Abschiebungshaft
2 StR 64/21 (Bundesgerichtshof)
Revisionsbegründung durch Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle: Verantwortungsübernahme durch den Urkundsbeamten
4 StR 458/12 (Bundesgerichtshof)