VG Ansbach, Entscheidung vom 11.07.2017, Az. AN 11 S 17.50830

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Gegenstand

Erfolgloser Eilantrag: Kein Abschiebungsverbot wegen der allgemeinen Lage von Schutzberechtigen in Bulgarien


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 11 S 17.50830

11.07.2017

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 11.07.2017, Az. AN 11 S 17.50830 (REWIS RS 2017, 8233)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 8233

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7 VR 6/14

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