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Erfolgloser Eilantrag: Kein Abschiebungsverbot wegen der allgemeinen Lage von Schutzberechtigen in Bulgarien
Meta
11.07.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 11.07.2017, Az. AN 11 S 17.50830 (REWIS RS 2017, 8233)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 8233
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung
Frage „systemischer Mängel“ betrifft nur die Durchführung des Asylverfahrens
Keine systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufenthaltsbedingungen für Asylbewerber in Italien
Asylrecht, Herkunftsland: Syrien, Drittstaatenbescheid, Zuerkennung internationalen Schutzes in Bulgarien, Abschiebungsandrohung, Systemische Mängel (verneint), Vulnerabilität (verneint), …
M 9 S 17.52280 (Verwaltungsgericht München)