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Fehlen des Vermerks „vorgelesen und genehmigt“ (v.u.g.) unter einem zu Protokoll erklärten Klageantrag
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Fehlen des Vermerks „vorgelesen und genehmigt“ (v.u.g.) unter einem zu Protokoll erklärten Klageantrag
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
07.03.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 07.03.2017, Az. 7 ZB 16.281 (REWIS RS 2017, 14517)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14517
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