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Abschiebungsanordnung, Dublin-Verfahren, Ermessensdefizit bei Verneinung des Selbsteintrittsrechts, Gruppenvergewaltigung der Antragstellerin in Kroatien, Schwangerschaft infolge Vergewaltigung, Selbsteintrittsrecht (ernstzunehmende Anhaltspunkte bejaht), Systemische Mängel (offengelassen), Temporäres Abschiebungsverbot aufgrund Mutterschutzes, Zielstaat Kroatien
Meta
13.09.2022
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 13.09.2022, Az. M 10 S 22.50212 (REWIS RS 2022, 4871)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 4871
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Irak, Dublin-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Kroatien, vulnerable Personen, Schwangerschaft, keine systemischen Schwachstellen im kroatischen Asylverfahren
Asyl, Afghanistan, Dublin-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Kroatien, keine systemischen Schwachstellen im kroatischen Asylverfahren, Rückkehr nach Kroatien …
4 B 2231/17 As HGW (Verwaltungsgericht Greifswald)
Dublin, Rückkehrprognose fünfköpfige Familie, keine systemischen Schwachstellen, keine unmenschliche und entwürdigende Behandlung, Kroatien
Kein Eilrechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung nach Kroatien
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