VG München, Entscheidung vom 13.09.2022, Az. M 10 S 22.50212

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Gegenstand

Abschiebungsanordnung, Dublin-Verfahren, Ermessensdefizit bei Verneinung des Selbsteintrittsrechts, Gruppenvergewaltigung der Antragstellerin in Kroatien, Schwangerschaft infolge Vergewaltigung, Selbsteintrittsrecht (ernstzunehmende Anhaltspunkte bejaht), Systemische Mängel (offengelassen), Temporäres Abschiebungsverbot aufgrund Mutterschutzes, Zielstaat Kroatien


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 10 S 22.50212

13.09.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 13.09.2022, Az. M 10 S 22.50212 (REWIS RS 2022, 4871)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4871

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