Aktenzeichen M 10 S 22.50212

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RCN:
RCNP876ANL3N643EMT

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VG München: Entscheidung vom 13.09.2022

Abschiebungsanordnung, Dublin-Verfahren, Ermessensdefizit bei Verneinung des Selbsteintrittsrechts, Gruppenvergewaltigung der Antragstellerin in Kroatien, Schwangerschaft infolge Vergewaltigung, Selbsteintrittsrecht (ernstzunehmende Anhaltspunkte bejaht), Systemische Mängel (offengelassen), Temporäres Abschiebungsverbot aufgrund Mutterschutzes, Zielstaat Kroatien

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