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Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst
Meta
18.01.2018
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 18.01.2018, Az. Au 2 S 17.1852 (REWIS RS 2018, 15395)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 15395
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei charakterlicher Nichteigung
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot bei der Polizei
Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher und charakterlicher Nichteignung
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
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