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Abschiebungshindernis, Gesundheit, Ermessen
Meta
17.06.2021
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 17.06.2021, Az. 2 B 21.30275 (REWIS RS 2021, 4857)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 4857
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Abschiebung nach Armenien bei schwerwiegender Erkrankung
Keine Abschiebung nach Armenien bei schwerer Erkrankung
Rechtmäßige Ablehnung des Zweitantrags als unzulässig
Armenien, Abschiebungsverbot, terminale Niereninsuffizienz, grundsätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Armenien, Behandelbarkeit im Einzelfall nicht rechtzeitig gewährleistet
Bei mangelndem Asylgrund: Verschlechterung des Gesundheitszustands muss lebensbedrohlich sein
Keine Referenz gefunden.
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