6. Kammer | REWIS RS 2023, 2956
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08.05.2023
Verwaltungsgericht Düsseldorf 6. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
Nachgehend: Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 534/23
§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO; § 45 Abs. 9 StVO; § 40 Abs. 1 Satz 1 BImSchG; § 3 Abs. 2 39. BImSchV
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2023, Az. 6 L 1154/22 (REWIS RS 2023, 2956)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 2956
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
7 C 26/16 (Bundesverwaltungsgericht)
(Beschränkte) Verkehrsverbote für (bestimmte) Dieselfahrzeuge - Luftreinhalteplan Düsseldorf
7 C 30/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Verkehrsverbot (u.a.) für Dieselfahrzeuge in der Umweltzone Stuttgart
Fortschreibung des Luftreinhalteplans München - Zukünftige Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge (Vollstreckung gegen den Staat)
7 C 4/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Fortschreibung eines Luftreinhalteplans
Kein Anspruch auf Änderung des bestehenden Luftreinhalteplans