VG München, Entscheidung vom 18.01.2022, Az. M 10 S 21.6366

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Gegenstand

Iranischer Staatsangehöriger, Einreise mit Schengen-Visum, Versagung Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu einem deutschen Sohn, Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft, Keine Fiktionswirkung, Keine Umdeutung in Antrag nach § 123 VwGO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

M 10 S 21.6366

18.01.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 18.01.2022, Az. M 10 S 21.6366 (REWIS RS 2022, 1947)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1947

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1 C 22/18

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