Aktenzeichen M 10 S 21.6366

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RCN:
RCNLLHGSR4E7K54U7R

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VG München: Entscheidung vom 18.01.2022

Iranischer Staatsangehöriger, Einreise mit Schengen-Visum, Versagung Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu einem deutschen Sohn, Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft, Keine Fiktionswirkung, Keine Umdeutung in Antrag nach § 123 VwGO

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