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Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Meta
27.02.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 27.02.2017, Az. M 4 S 17.32972 (REWIS RS 2017, 14884)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14884
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen ablehnende Asylentscheidung bei sicherem Herkunftsstaat (hier: Senegal)
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Asylbegehren
Keine Abweichung von der gesetzlichen Wertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat
Die allgemein harten Lebensbedingungen im Senegal begründen kein Abschiebungsverbot
Gesetzliche Vermutung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat nicht widerlegt