AG Altötting, Entscheidung vom 04.06.2018, Az. XVII 0266/05

BETREUUNGSRECHT DSGVO

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Gegenstand

Keine Bestellung eines weiteren Betreuers zur Abgabe einer Einwilligung zur Datenverarbeitung i. S. der DS-GVO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

XVII 0266/05

04.06.2018

AG Altötting

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: AG Altötting, Entscheidung vom 04.06.2018, Az. XVII 0266/05 (REWIS RS 2018, 8354)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 8354

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