AG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2019, Az. 401 Ds 419 Js 65519/16 (3)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Kostenfestsetzung zugunsten eines entbundenen Pflichtverteidigers


Tenor

Der Erinnerung des Rechtsanwalts ... gegen den Kostenfestsetzungsbeschuss vom 24.06.2019 wird stattgegeben.

Entscheidungsgründe

Mit Beschluss vom 10.04.2019 wurde der Antragsteller ... als Pflichtverteidiger entbunden. Gegen die zutreffende Entscheidung des Amtsgerichts wurde Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Nürnberg verwarf die Beschwerde mit Beschluss vom 15.05.2019 als unbegründet. Der Beschluss wurde dem Verteidiger nicht vor der Hauptverhandlung am 20.05.2019 bekannt gemacht. Der landgerichtliche Beschluss ging erst am 22.05.2019 beim Verteidiger ein. Er wurde dem Verteidiger auch in der Hauptverhandlung vom 20.05.2019 vom Amtsgericht übergeben. Der Verteidiger wurde mit Ladung vom 11.04.2019 auf 20.05.2019 geladen. In der Ladung befand sich der Satz: „zu diesem Termin werden sie als Pflichtverteidiger des Angeklagten ... geladen“.

Angesichts dieser Ladung des Amtsgerichts Nürnberg konnte der Verteidiger darauf vertrauen, dass er als Pflichtverteidiger erscheinen muss. Auch wenn die Ladung nach dem Entbindungsbeschluss erfolgte, bestand das Vertrauen des Verteidigers insoweit fort, als das das Landgericht Nürnberg in eine Beschwerde über die Entbindung zu entscheiden hatte. Da die Beschwerdeentscheidung dem Verteidiger aber nicht vor dem Hauptverhandlungstermin zuging und ca er zuvor eine Ladung zum Termin als Pflichtverteidiger erhalten hatte, war es gerechtfertigt, dass er die Pflichtverteidigergebühren auch für das Antreten zum Termin vom 20.05.2019 erhält. Insoweit musste die Erinnerung erfolgreich sein.

Datenquelle d. amtl. Textes: Bayern.Recht

Meta

401 Ds 419 Js 65519/16 (3)

09.12.2019

AG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: Js

Zitier­vorschlag: AG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2019, Az. 401 Ds 419 Js 65519/16 (3) (REWIS RS 2019, 650)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 650

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 Ws 13/21 (OLG München)

Beiordnung, Hauptverhandlung, Beschwerde, Verteidiger, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidiger, Facharzt, Angeklagte, Verfahren, Erinnerung, Aussetzungsantrag, Generalstaatsanwaltschaft, Wahlverteidiger, Befangenheit, Besorgnis …


3 Ws 357/08 (Oberlandesgericht Hamm)


5 Qs 03/02 (Landgericht Siegen)


2 Ws 103/22 (Oberlandesgericht Köln)


202 StRR 94/20 (BayObLG München)

Anforderungen an Verfahrensrüge nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bei beanstandetem Ladungsmangel eines …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.