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Anforderungen an Verfahrensrüge nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bei beanstandetem Ladungsmangel eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten
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Anforderungen an Verfahrensrüge nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bei beanstandetem Ladungsmangel eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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09.10.2020
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.10.2020, Az. 202 StRR 94/20 (REWIS RS 2020, 7873)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 7873
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