BayObLG München, Entscheidung vom 09.10.2020, Az. 202 StRR 94/20

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Gegenstand

Anforderungen an Verfahrensrüge nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bei beanstandetem Ladungsmangel eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 StRR 94/20

09.10.2020

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.10.2020, Az. 202 StRR 94/20 (REWIS RS 2020, 7873)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 7873

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