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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZR 133/14
vom
24. März 2015
in dem
Rechtsstreit
-
2
-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Prof. Dr. Gehrlein, [X.], die Richterin [X.] und den Richter [X.]
am
24.
März 2015
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn.
53, 1.
Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revi-sion des Klägers".
Kayser
Gehrlein
[X.]
[X.]
Fischer
Meta
24.03.2015
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.03.2015, Az. IX ZR 133/14 (REWIS RS 2015, 13603)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 13603
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