Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.03.2015, Az. IX ZR 133/14

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 13603

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IX ZR 133/14
vom

24. März 2015

in dem
Rechtsstreit

-

2

-
Der IX.
Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.],
die
Richter
Prof. Dr. Gehrlein, [X.], die Richterin [X.] und den Richter [X.]

am
24.
März 2015

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es unter Rn.
53, 1.
Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revi-sion des Klägers".

Kayser
Gehrlein
[X.]

[X.]
Fischer

Meta

IX ZR 133/14

24.03.2015

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.03.2015, Az. IX ZR 133/14 (REWIS RS 2015, 13603)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 13603

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