VGH München, Entscheidung vom 30.03.2022, Az. 24 ZB 22.62

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Gegenstand

Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsmittelberechtigung, Antragstellerin keine Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren, Keine versehentliche Falschbezeichnung, Keine Rubrumsberichtigung, Keine subjektive Klageänderung durch Parteiwechsel wegen Verfristung der Klage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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24 ZB 22.62

30.03.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.03.2022, Az. 24 ZB 22.62 (REWIS RS 2022, 424)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 424

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