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Ablehnung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage wegen Verstoßes gegen das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot
Meta
20.03.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 20.03.2017, Az. Au 5 K 16.1120 (REWIS RS 2017, 13765)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13765
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verunstaltende Wirkung einer Werbeanlage
Verunstaltungsverbot bei beleuchteten Werbeanlagen
Verstoß einer Werbeanlage gegen das Verunstaltungsverbot
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbetafel
Werbeanlage an Giebelwand- Anlagenbezogene, umgebungsbezogene Verunstaltung
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