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Keine Verfolgung bei drohender Bestrafung wegen Wehrpflichtentziehung in Eritrea
Meta
25.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 25.11.2016, Az. M 12 K 16.32829 (REWIS RS 2016, 1785)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 1785
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erfolglose Klage eines eritreischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Einberufung in den Militärdienst einschließlich nationaler Dienstverpflichtung durch den eritreischen Staat
Mögliche Bestrafung wegen Entziehung vom sog. Nationaldienst begründet für Eritreerin keinen Flüchtlingsschutz
Kein Flüchtlingsschutz für eritreischen Asylbewerber wegen Einberufung zum Militärdienst
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung bei Rückkehr nach Eritrea
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