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Kein Flüchtlingsschutz für eritreischen Asylbewerber wegen Einberufung zum Militärdienst
Meta
03.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 03.11.2016, Az. M 12 K 16.32831 (REWIS RS 2016, 2968)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2968
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mögliche Bestrafung wegen Entziehung vom sog. Nationaldienst begründet für Eritreerin keinen Flüchtlingsschutz
Keine flüchtlingsrechtlich relevante Bestrafung mit politischem Charakter bei Sanktionen für eine Wehrdienstverweigerung durch illegale Ausreise
Einberufung in den Militärdienst einschließlich nationaler Dienstverpflichtung durch den eritreischen Staat
Erfolglose Klage eines eritreischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mangels Verfolgung
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