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Im Süden Malis besteht eine innerstaatliche zumutbare Fluchtalternative
Meta
06.03.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 06.03.2017, Az. Au 5 K 16.32170 (REWIS RS 2017, 14655)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14655
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verfolgung durch Rebellen des „Ansar Dine“
Aufhebung des Offensichtlichkeitsurteils
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei innerstaatlicher Fluchtalternative im Süden Malis
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines malischen Staatsangehörigen
Kein Abschiebungsverbot nach Mali wegen innerstaatlicher Fluchtalternative
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