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Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Meta
20.04.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 20.04.2017, Az. Au 5 K 17.31150 (REWIS RS 2017, 12238)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12238
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylantrag wegen behaupteter Zwangsrekrutierungsmaßnahmen seitens der Taliban
Keine landesweite Verfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan
Kein Flüchtlings- und Abschiebeschutz für jungen, arbeitsfähigen Afghanen
Einzelfall einer erfolglosen Asylklage (Afghanistan)
Inländische Fluchtalternative für junge erwerbsfähige Männer aus Afghanistan
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