VG München, Urteil vom 19.04.2021, Az. M 2 K 19.51296

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Gegenstand

Dublin-Verfahren, Zielstaat Italien, Ehemann als Familienangehöriger, der internationalen Schutz beantragt hat, Keine Trennung der Familie wegen getrennter Verbescheidung durch das Bundesamt


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 2 K 19.51296

19.04.2021

VG München

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG München, Urteil vom 19.04.2021, Az. M 2 K 19.51296 (REWIS RS 2021, 6816)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 6816

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