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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen
Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, welche Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen zu stellen sind.
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG, die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.
Meta
4 BN 23/11, 4 BN 23/11 (4 CN 6/11)
29.11.2011
Bundesverwaltungsgericht 4. Senat
Beschluss
Sachgebiet: CN
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 12. April 2011, Az: 10 D 42/09.NE, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.11.2011, Az. 4 BN 23/11, 4 BN 23/11 (4 CN 6/11) (REWIS RS 2011, 976)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 976
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 BN 24/11, 4 BN 24/11 (4 CN 7/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche
4 B 8/11, 4 B 8/11 (4 C 13/11) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche
4 CN 7/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen
4 B 43/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht
4 C 13/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen
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