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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt S. aus [X.] zum Pflichtverteidiger bestellt.
Der Angeklagte wurde bisher von Rechtsanwalt [X.]als Wahlverteidiger vertreten. Dieser hat für den Angeklagten Revision eingelegt und diese begründet. Mit Schriftsatz vom 13. März 2024 hat er sodann mitgeteilt, dass er den Angeklagten nicht mehr vertrete.
Da ein Fall notwendiger Vertretung vorliegt (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 StPO) war dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Rechtsanwalt S. hat den Angeklagten bisher verteidigt und die Revision geführt. Der angehörte Angeklagte hat der Beiordnung nicht widersprochen. Soweit Rechtsanwalt [X.]ausgeführt hat, dass er davon ausgehe, dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet sei, fehlt es an dies begründenden Ausführungen.
Dr. Quentin
Vorsitzender Richter am [X.]
Meta
18.04.2024
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Frankenthal, 8. Dezember 2023, Az: 3 KLs 5321 Js 41703/19
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.04.2024, Az. 4 StR 78/24 (REWIS RS 2024, 2027)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 2027
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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