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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Versorgungsausgleichsentscheidung: Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten bei Verbesserung der Versorgungslage im Falle einer hypothetischen Totalrevision unter Lebenden)
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - [X.] - des [X.] vom 19. November 2021 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: 3.393 €
Die angefochtene Entscheidung ist nicht zu beanstanden und hält den Angriffen der Rechtsbeschwerde stand.
Zwar würde die Antragstellerin im Zuge eines hypothetischen [X.] im Wege externer Teilung nach § 16 [X.] zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgung des früheren Ehemanns Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und dadurch die rentenrechtliche Wartezeit von 60 Monaten erfüllen können. Durch eine im Zuge der hypothetischen Totalrevision unter Lebenden eintretende Wartezeiterfüllung wird eine Verbesserung der Versorgungslage aber jedenfalls dann nicht bewirkt, wenn sich das anschließend bestehende gesetzliche Rentenanrecht - wie es hier der Fall sein würde - allein aus dem Versorgungsausgleich speist und nicht eine etwa schon vorher bestehende Anwartschaft, die die Wartezeit nicht erfüllte, durch den Versorgungsausgleich zusätzlich werthaltig würde (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2021 - [X.] 375/21 - FamRZ 2022, 258 Rn. 20).
Von einer weiteren Begründung der Entscheidung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7 FamFG).
Dose |
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[X.] |
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Günter |
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Botur |
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Krüger |
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Meta
04.05.2022
Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend OLG Karlsruhe, 19. November 2021, Az: 2 UF 108/21
§ 31 Abs 1 S 2 VersAusglG, § 51 VersAusglG, § 52 VersAusglG, § 225 FamFG, § 226 FamFG
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.05.2022, Az. XII ZB 572/21 (REWIS RS 2022, 5180)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 5180
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 54/22 (Bundesgerichtshof)
Versorgungsausgleich: Abänderung der Ausgangsentscheidung bei einer für die Versorgung maßgebenden Wartezeiterfüllung
XII ZB 122/21 (Bundesgerichtshof)
Versorgungsausgleichssache: Anforderungen an den Abänderungsantrag des überlebenden, insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten; Prüfung der Auswirkung der Abänderung …
XII ZB 375/21 (Bundesgerichtshof)
Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten; Prüfung der Auswirkung der Abänderung zugunsten eines Ehegatten …
XII ZB 318/22 (Bundesgerichtshof)
Antrag eines Hinterbliebenen auf Abänderung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer „Totalrevision“
XII ZB 197/23 (Bundesgerichtshof)
Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision"