VGH München, Entscheidung vom 27.04.2015, Az. 1 NE 15.500

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Gegenstand

Die geänderte Festsetzung von Schallschutzfenstern führt nicht dazu, dass die Immissionsschutzfrage insgesamt neu behandelt wird


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 NE 15.500

27.04.2015

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: NE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 27.04.2015, Az. 1 NE 15.500 (REWIS RS 2015, 12049)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 12049

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