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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen Verwendungsbreite unstreitig nicht erfüllt ist
Meta
25.08.2017
Entscheidung
Sachgebiet: CE
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 25.08.2017, Az. 6 CE 17.1550 (REWIS RS 2017, 6114)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 6114
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verwendungsbreite als zwingende Anforderung rechtmäßig
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Anspruch auf Freihaltung eines Dienstposten bei der Bundespolizei
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