VGH München, Entscheidung vom 24.01.2020, Az. 8 C 19.2496

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Gegenstand

Vertretungszwang bei der Einlegung der Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 C 19.2496

24.01.2020

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 24.01.2020, Az. 8 C 19.2496 (REWIS RS 2020, 8431)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 8431

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