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Zulässige Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung
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Zulässige Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
09.08.2021
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.08.2021, Az. 202 ObOWi 860/21 (REWIS RS 2021, 3419)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 3419
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