BayObLG München, Entscheidung vom 09.08.2021, Az. 202 ObOWi 860/21

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Zulässige Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung


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202 ObOWi 860/21

09.08.2021

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 09.08.2021, Az. 202 ObOWi 860/21 (REWIS RS 2021, 3419)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3419

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