Aktenzeichen 1 StR 711/13

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RCNPXXFJ9PTFJ2EMYB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2014

Revisionsrüge der Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung der in seiner Abwesenheit vernommenen Opferzeugin: Erfordernis der Darstellung des wesentlichen Inhalts der Zeugenaussage

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