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Keine veränderte Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan
Meta
11.12.2017
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.12.2017, Az. 13a ZB 17.31374 (REWIS RS 2017, 920)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 920
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Sicherheitslage in Afghanistan
Kein Abschiebungsverbot nach Afghanistan
Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Heranwachsenden, der Jugendhilfeleistungen nach § 41 SGB VIII bezieht
Sicherheitslage in Afghanistan begründet kein Abschiebungsverbot
Keine generellen Abschiebungsverbote nach Afghanistan
Keine Referenz gefunden.
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