Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 18.02.2004, Az. 1 BvR 193/97

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verfassungswidrigkeit des § 1355 Abs. 2 BGB, der Eheleuten, die einen gemeinsamen Familiennamen als Ehenamen führen wollen, die Wahl des durch eine frühere Eheschließung erworbenen Ehenamen untersagt


Meta

1 BvR 193/97

18.02.2004

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 18.02.2004, Az. 1 BvR 193/97 (REWIS RS 2004, 4482)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 4482 BVerfGE 109, 256-275 REWIS RS 2004, 4482

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1155/03 (Bundesverfassungsgericht)

Verhinderung von Mehrfachnamen (§1355 Abs. 4 Satz 2 BGB)


1 BvL 23/96 (Bundesverfassungsgericht)

Ausschluss von Familiendoppelnamen


1 BvL 3/03 (Bundesverfassungsgericht)

Zum Namensrecht eines homosexuell orientierten Transsexuellen im Falle der Heirat: Unvereinbarkeit des § 7 Abs. …


6 W 13/17 (Oberlandesgericht Rostock)


1 BvL 5/03 (Bundesverfassungsgericht)

Beschränkung der Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auf Verheiratete


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.