LG Aschaffenburg, Urteil vom 13.09.2023, Az. 12 O 326/22

1. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 6009

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Gegenstand

Abschalteinrichtung, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Sittenwidrige Schädigung, Elektronisches Dokument, Klagezustellung, Sittenwidrigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Prozeßbevollmächtigter, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsprechung des BGH, Festsetzung des Streitwerts, Differenzschaden, Unzulässigkeit, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Einrede der Verjährung, Übereinstimmungsbescheinigung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Prozeßgebühr


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 O 326/22

13.09.2023

LG Aschaffenburg 1. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Aschaffenburg, Urteil vom 13.09.2023, Az. 12 O 326/22 (REWIS RS 2023, 6009)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6009

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