1. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 6009
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Abschalteinrichtung, Außergerichtliche Rechtsverfolgung, Sittenwidrige Schädigung, Elektronisches Dokument, Klagezustellung, Sittenwidrigkeit, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Prozeßbevollmächtigter, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsprechung des BGH, Festsetzung des Streitwerts, Differenzschaden, Unzulässigkeit, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Einrede der Verjährung, Übereinstimmungsbescheinigung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Prozeßgebühr
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13.09.2023
LG Aschaffenburg 1. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Aschaffenburg, Urteil vom 13.09.2023, Az. 12 O 326/22 (REWIS RS 2023, 6009)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 6009
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