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Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer heilpädagogischen Kinderheimeinrichtung
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Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer heilpädagogischen Kinderheimeinrichtung
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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22.03.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 22.03.2018, Az. Au 5 K 17.513 (REWIS RS 2018, 11664)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11664
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