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Bewusste Falschangabe ist wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
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22.01.2020
LArbG Nürnberg
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2020, Az. 6 Sa 297/19 (REWIS RS 2020, 8042)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 8042
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