BayObLG, Entscheidung vom 29.11.2023, Az. 202 StRR 88/23

2. Strafsenat | REWIS RS 2023, 8315

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Gegenstand

Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur auf Twitter


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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202 StRR 88/23

29.11.2023

BayObLG 2. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG, Entscheidung vom 29.11.2023, Az. 202 StRR 88/23 (REWIS RS 2023, 8315)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 8315

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

1 BvR 1738/16

3 StR 33/15

3 StR 172/17

3 StR 88/14

202 StRR 90/22

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