Aktenzeichen 3 StR 88/14

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RCNJQUUUJFBCF9NQ4V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2014

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Öffentliches Verwenden durch Upload auf Internetplattformen; Betreiben der Plattform vom Ausland aus; Einstellung bei Facebook für eine große Anzahl von "Freunden"

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