6. Zivilkammer | REWIS RS 1997, 129
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06.05.1997
Landgericht Arnsberg 6. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 06.05.1997, Az. 6 T 129/97 (REWIS RS 1997, 129)
Papierfundstellen: REWIS RS 1997, 129
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XII ZB 28/05 (Bundesgerichtshof)
25 UF 186/97 (Oberlandesgericht Köln)
Vorrang der Sorgezuordnung vor der Sorgeentziehung
12 UF 100/99 (Oberlandesgericht Hamm)
2 UF 86/98 (Oberlandesgericht Hamm)
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