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Übertragung der elterlichen Sorge auf die aufnehmende Tante
Meta
04.08.2020
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 04.08.2020, Az. 3 K 19.411 (REWIS RS 2020, 10130)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 10130
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl, Jugendhilfe, Inobhutnahme, Kostenerstattung, Erziehungshilfe, Personensorgeberechtigung, Leistungsunterbrechung, Konsultationsverfahren
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen Gesamthilfebedarf
Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel der Zuständigkeit
Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Kostenerstattung, Örtliche Zuständigkeit, Ruhen der Personensorge
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